Setzen Sie auf das Know-how und die Erfahrung von WEBWERK aus zahlreichen barrierefreien Internet-Projekten und lassen Sie Ihre Website im Sinne des barriefreien Internet realisieren!
Die Barrierefreiheit für Websites öffentlicher Institutionen ist in Österreich gesetzlich geregelt, wobei die in den Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C)
formulierten Grundbedingungen an Barrierefreiheit zugrundegelegt worden sind. Besucher müssen unabhängig von persönlichen Handicaps (z.B. Sehbehinderung) und technischer Ausstattung (z.B. veraltetem Browser) leicht auf Ihre Website zugreifen können.
Aus der Erfahrung von über 100 barrierefreien Online-Projekten achtet WEBWERK bei der Umsetzung Ihrer barrierefreien Website darauf u.a. folgende Grundbedingungen zu erfüllen:
- Struktur/Layout: Die Struktur muss logisch aufgebaut werden. Screenreader sollten den Inhalt in einer sinnvollen Reihenfolge wiedergeben können.
- Schriften: Die Schrift muss skalierbar sein. Der Aufbau muss semantisch korrekt erfolgen und z.B. bei der Einbindung der Überschriften <h1>Überschrift 1</h1> bis <h6>Überschrift 6</h6> korrekt verwendet werden.
- Farben: Es muss auf ausreichenden Kontrast geachtet werden. Farbenblindheit darf nicht zur Unbenutzbarkeit führen.
- Bilder/Grafiken: Flash wird nicht eingesetzt. Bilder haben „alt-tags“. Bilder dürfen z.B. nicht als Abstandshalter eingesetzt werden.
- Schaltflächen und interaktive Elemente: Schaltflächen müssen so realisiert werden, dass sie trotz Behinderung wahrgenommen und bedient werden können.